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Aktuelle erfolge unserer partnerkanzleien
wurden sie geschädigt?
das können sie jetzt tun.
Millionen Dieselbesitzer wie Sie haben unverschuldet einen finanziellen Schaden erlitten, weil ihr Auto nahezu unverkäuflich ist und drastisch an Wert verloren hat. Ende 2019 drohen jetzt Entschädigungsansprüche in Milliardenhöhe zu verjähren. Insbesondere Besitzer von Dieselautos aus dem Hause VW (Audi, Seat, Skoda, Volkswagen) werden Geld verlieren, wenn sie jetzt nicht handeln. Während in den USA die Verbraucher großzügig entschädigt wurden, müssen Sie hierzulande selbst aktiv werden. In unserem Diesel-Check 2019, den ein juristisches Gremium spezialisierter Partneranwälte entwickelt hat, erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Ihr Diesel betroffen ist, wie viel Geld Sie fordern können und wann Ihre Ansprüche auf eine lukrative Entschädigungszahlung verjähren. Machen Sie jetzt den Online-Check!
wir kämpfen für ihr recht
für sie ganz ohne risiko.
Millionen Dieselfahrer in Deutschland sind – wie Sie – vom Abgasskandal betroffen. Während geschädigte Verbraucher in den USA ihr Auto zurückgeben und großzügigen Schadensersatz (bis zu 10.000 €) von VW erhalten, sollen Sie leer ausgehen. Hierzulande spekulieren die Hersteller darauf, dass Sie den steinigen Weg über die Anwaltssuche, deren Vorauszahlung und einen Rechtsstreits fürchten.
Und eben diese Ungerechtigkeit ist unsere Motivation! Wir bieten Ihnen einen neuen innovativen Service: Gemeinsam mit unseren Partnerjuristen bewerten wir Ihre Schadensersatz-Ansprüche kostenlos! Wenn Sie Anspruch haben, empfehlen wir Ihnen gerne eine unserer spezialisierten Partnerkanzleien, die ausgewiesene Experten in Ihrem Fachgebiet sind. Kommt es dann zu einer Mandatsbeziehung, fordern sie Ihren Schadensersatz gerichtlich ein. Sie lehnen sich zurück, denn unsere Partneranwälte übernehmen alles für Sie – vom Schriftverkehr, über die Verhandlungen bis hin zur Klage vor Gericht.
Und das ohne jegliches Risiko!* Denn abgerechnet wird erst, wenn eine Mandatsbeziehung tatsächlich zustande kommt – und dann direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, fallen maximal 30% der Schadensersatzzahlung zzgl. MwSt. an.